Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und BioStoffV für Archive


 

Die nach § 5 Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist beim Umgang mit durch Schimmelpilze kontaminiertem Archivgut durch eine Gefährdungsbeurteilung nach §§ 4 und 6 Biostoffverordnung zu ergänzen. Beschäftigte im Umgang mit kontaminiertem Archivgut führen nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durch, bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen vorrangig sensibilisierende, allergene und toxisch irritative Wirkungen hervorrufen und gesundheitliche Schäden verursachen können.

 

Dies ist bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Ermittlung von Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Werden zudem verstärkt virale oder bakterielle Infektionserreger durch Vektoren (wie Flöhe, Zecken, Milben) in Magazine eingetragen, kann in Abhängigkeit vom derzeitigen hohen Expositionsgrad eine Infektionsgefährdung im Einzelfall möglich sein.

 

Die Forderungen der BioStoffV wurden durch die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 240 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut“ konkretisiert. Durch die TRBA 240 wird dem Arbeitgeber eine Handlungsanleitung übergeben, mit deren Hilfe er mögliche gesundheitliche Gefährdungen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut beurteilen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen kann. Mit der Umsetzung der Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die Anforderungen der BioStoffV realisiert wurden.

 

Auf der Basis von Mess- und Analysewerten aus der Umgebungs- und Oberflächenbelastung erstellen wir Ihnen fundierte Aussagen zur Gefährdung Ihrer Beschäftigten im Umgang mit kontaminierten Archivalien und übergeben Ihnen einen rechtssicheren Handlungskatalog.

 

 

Unser Angebot umfasst grundsätzlich:

 

Die Beurteilung des kontaminierten Archiv- und Schriftgutes und des Status hinsichtlich Umfang und Grad der Schädigung unter Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ihrer Beschäftigten auf der Basis mikrobiologischer und chemischer Analysen sowie die Erstellung eines Handlungskataloges zur fachgerechten Minimierung der gesundheitlichen Gefahren:

 

  • Erstellung von Gutachten und Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und BioStoffV,
  • Beratung und Entwicklung von Konzepten zur Lagerung von Archiv- und Schriftgut,
  • detaillierte Erfassung des Schadenereignisses inkl. Beweissicherungen,
  • Klimakontrolle und Konzepte zur fachgerechten Klimatisierung,
  • Handlungskriterien zum Umgang mit kontaminierten Archivbeständen,
  • Verpacken in alterungsbeständige, dauerhafte Materialien,
  • Verpacken von Sondermaterialien (u.a. Fotodokumente, Pergamente),
  • Transportberatung und Transportverpackung gemäß GefStoffV,
  • Planungen zur Restaurierung sowie Entwerfen von Notfallplänen,
  • Dekontamination der Raumluft in Archiven, Magazinen und Depots,

 

 

Für Ihre Fragen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung Telefon:  +49 30 - 930 269 70

oder per E-Mail unter:  info@proservclean.de.